EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie i

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